Allgemeines

Informationen zum Kreisfachdienst Personenauskunft

Wenn es zu einem schweren Unglück oder gar zu einer Katastrophe gekommen ist, haben viele Menschen den dringenden Wunsch zu erfahren, ob ihre Angehörigen betroffen sind und wo sich diese befinden.

Die ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen des Fachdienst Personenauskunft richten dann gemäß den landesrechtlichen Vereinbarungen vor Ort die Gemeinsame Auskunftstelle der Hilfsorganisationen ein und erfassen die Personensuchen. Dadurch können sie den suchenden Menschen eine Antwort auf ihre quälenden Frage geben.

Um überhaupt Auskunft über vermisste Angehörige geben zu können, müssen im Vorfeld die notwendigen Personendaten erfasst werden. Dies geschieht durch die Einsatzkräfte des Roten Kreuzes vor Ort. Helfer:innen des Fachdienstes Personenauskunft können dabei unterstützend mitwirken.

Und so arbeitet der Fachdienst Personenauskunft:

  • Suchanträge über vermisste Personen aufnehmen
  • Nachforschungen einleiten
  • den Verbleib gesuchter Personen klären und Auskunft an Angehörige erteilen
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